Vergleich GKV PKV 2024

Tabelle Vergleich Private Krankenversicherung & Gesetzliche Krankenversicherung

Vergleich GKV PKV
Vergleich GKV PKV Tabelle

Das Gesundheitssystem in Deutschland besteht aus den 2 getrennten Systemen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV).

Diese beiden Systeme sind vollkommen unterschiedlich; für sie gelten jeweils unterschiedliche Regelungen und Vorgaben, angefangen mit den Behandlungsmöglichkeiten, der Medikation bis hin zur Abrechnung der ärztlichen Leistungen.

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt das Sozialgesetzbuch 5 (SGB V), wohingegen für die private Krankenversicherung die sog. GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) gültig ist. Die für Versicherte daraus resultierenden Unterschiede sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Grundlegende Merkmale
      
   PKV – Private Krankenversicherung GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
 Verrechnungsprinzip 
Kostenerstattungsprinzip: Der Arzt kann je nach Art der Leistung unter Berücksichtigung von Zeitaufwand, Schwierigkeit und Umständen einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte (GOZ, GOÄ) abrechnen. 
 
Sachleistungsprinzip: Der Arzt wird nach einem fest vorgegebenen Gebührensatz bezahlt.
 Umfang des Versicherungsschutzes 
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann je nach Tarif individuell vereinbart werden.
 
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist gesetzlich festgelegt. Der Versicherte hat keinen Einfluss auf den Leisungsumfang.
 Beitrag 
Der Beitrag wird durch das Äquivalenzprinzip bestimmt und ist somit abhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand des Versicherten und vom Leistungsumfang des Tarifs. Durch Selbstbeteiligungen oder Tarifwechsel kann der Beitrag gesenkt werden.
 
Der Beitrag wird entsprechend des Einkommens festgesetzt (Solidaritätsprinzip). Der Versicherte hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes 
In Europa unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 1 Jahr oder ggf. unbegrenzt. Rücktransport und Überführung im Todesfall
 
Im Inland und in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Keine Finanzierung eines erforderlichen Rücktransportes.
 Beitragsrückerstattung 
Beitragsrückerstattung möglich (z.B. 6 Monatsbeiträge)
 
Keine Beitragsrückerstattung
 Kalkulation 
Bildung von Altersrückstellungen: Ein Teil der Versicherungsprämie wird von Beginn an verzinslich angespart, um die altersbedingt steigenden Versicherungsleistungen zu decken (Kapitaldeckungsverfahren)
 
Umlageverfahren: Ausgaben eines Jahres werden mit Einnahmen des gleichen Jahres finanziert; keine Bildung von Altersrückstellungen.
 Familienversicherung 
Keine Familienversicherung. Jede Person hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag (sog. Individualversicherung)
 
Vorhanden. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
      
Ambulanter Leistungsbereich
      
   PKV – Private Krankenversicherung GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
 Arztwahl Freie Arztwahl
 
Nur zugelassende Kassenärzte
 Arztwechsel Jederzeitiger Arztwechsel möglich
 
Arztwechsel (Facharzt) nur nach Überweisung
 Praxisgebühr Keine Praxisgebühr
 
Praxisgebühr
 Vorsorgeuntersuchungen Vorsorgenuntersuchungen mindestens wie GVK Niveau; darüber hinausgehende Untersuchungen abhängig vom Tarif ebenfalls erstattungsfähig
 
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
 Alternative Heilmethoden Heilpraktikerleistungen, Akkupunktur etc. werden erstattet
 
Keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen, Akkupunktur etc.
 Hilfsmittel (Arznei- und Verbandmittel) Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Hilfsmittel
 
Verschrieben werden können nur bestimmte Arzneimittel / Medikamente und diese nur im Rahmen der Festbeträge. Verschreibungsverbot für manche Hilfsmittel.
 Zuzahlungen Keine Zuzahlung zu Hilfsmitteln
 
Zuzahlungen notwendig
 Erstattung von Sehhilfen Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) werden erstattet Keine Erstattung von Sehhilfen
 Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) Heilmittel werden erstattet Zuzahlungen notwendig, Heilmittel werden unter bestimmten Bedingungen und in einem gewissen Kontingent erstattet
      
Zahnärztlicher Leistungsbereich
      
   PKV – Private Krankenversicherung GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
 Wahl des Zahnarztes Freie Wahl des Zahnarztes
 
Nur zugelassende Kassenzahnärzte
 Zahnbehandlung bis zu 100%ige Erstattung
 
100%ige Kostenerstattung nur bei Mindestleistungen (sog. Regelversorgung)
 Zahnersatz bis zu 100%ige Erstattung
 
befundbezogener Festzuschuss für die Regelversorgung
 Inlays bis zu 100%ige Erstattung
 
Inlays werden nicht erstattet
 Kieferorthopädie bis zu 100%ige Erstattung (auch bei Erwachsenen)
 
Bei Erwachsenen keine Erstattung
      
Stationärer Leistungsbereich
      
   PKV – Private Krankenversicherung GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
 Kankenhauswahl Freie Krankenhauswahl (auch Privatkliniken)
 
Behandlung im nächstgelegenen Vertragskrankenhaus (keine Privatkliniken)
 Arztwahl Freie Arztwahl (Chefarzt etc.)
 
Behandlung des Arztes nach Belegplan
 Unterbringung Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
 
Unterbringung im Mehrbettzimmer
 Zuzahlung Keine Zuzahlung
 
Zuzahlung in Höhe von 10,- EUR pro Tag, max. 28 Tage

 

 

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